Nutzungsbedingungen
Stand: August 2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Musigheft. Sie gelten für Lehrpersonen und Musikschulen, die einen Zugang eingerichtet bekommen, und für die Schüler:innen und Eltern, die darüber angemeldet sind. Wie wir mit Personendaten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Anbieter und Zugang
Musigheft wird angeboten von Kilian Jenny, Luzern (siehe Impressum). Eine offene Registrierung gibt es nicht: Den Zugang richtet die Lehrperson oder die Musikschule ein, bei Minderjährigen mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Angemeldet wird man mit einem Einmal-Code, ohne Passwort. Der Code ist persönlich und wird nicht weitergegeben.
Deine Inhalte gehören dir
Noten, Aufnahmen, Fotos, Notizen und Nachrichten, die du in Musigheft ablegst, bleiben deine. Wir erwerben daran keine Rechte. Wir speichern sie, liefern sie an die Personen aus, denen du sie zuteilst, und sichern sie gegen Ausfall. Darüber hinaus sehen wir sie nur an, wenn der Betrieb es verlangt, etwa bei einer Störung, oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wir werten deine Inhalte nicht aus, geben sie nicht weiter, verkaufen sie nicht und trainieren damit keine KI-Systeme.
Wofür du beim Hochladen einstehst
Wer eine Datei hochlädt, sichert zu, dass er sie in Musigheft ablegen und den eigenen Schüler:innen und deren Eltern zugänglich machen darf. Das trifft zu auf:
- eigenes Material, etwa selbst eingespielte Aufnahmen oder selbst geschriebene Stimmen;
- Werke, deren Schutzfrist in der Schweiz abgelaufen ist, sofern die Ausgabe keine geschützte Bearbeitung enthält (dazu unten mehr);
- bei Noten: Ausschnitte für den eigenen Unterricht im Rahmen des Gemeinsamen Tarifs 7;
- Material, dessen Lizenz die Weitergabe an die eigenen Schüler:innen ausdrücklich erlaubt.
Nicht zulässig ist, Material an Dritte ausserhalb des eigenen Unterrichts weiterzugeben, es zu verkaufen oder es für andere Zwecke als den eigenen Unterricht zu vervielfältigen.
Besonders zu Noten
Noten sind im Schweizer Urheberrecht ein Sonderfall: das Gesetz nimmt sie vom Eigengebrauch im Unterricht aus (Art. 19 Abs. 3 lit. c URG), der Gemeinsame Tarif 7 der Verwertungsgesellschaften erlaubt sie dafür aber wieder. Was du in Musigheft ablegen darfst, richtet sich nach diesem Tarif:
- Ausschnitte, nicht ganze Ausgaben. Ein einzelnes Stück, eine Etüde oder ein Satz aus einer gekauften Ausgabe ist ein Ausschnitt; das Merkblatt der Verwertungsgesellschaften nennt ausdrücklich das einzelne Lied aus einer Liedersammlung. Eine ganze Notenausgabe oder ein kompletter Lehrgang ist keiner, auch dann nicht, wenn man ihn über das Jahr verteilt hochlädt.
- Nur der eigene Unterricht. Nicht für Vereine, fremde Ensembles oder andere Schulen.
- Die Vergütung gehört dazu. Die Erlaubnis des Tarifs gilt, wenn die Vergütung bezahlt ist. An Musikschulen ist sie über die Schule abgegolten. Wer selbständig unterrichtet, muss sich nicht von sich aus anmelden: ProLitteris fragt einmal im Jahr nach und sagt dir auch, welche Tarifzeile für dein Pensum gilt.
Was darüber hinausgeht, etwa eine vollständige Ausgabe für die ganze Klasse, ergibt sich aus der Lizenz des Verlags. Manche Ausgaben erlauben eine bestimmte Zahl von Kopien, andere bieten Schullizenzen an.
Gemeinfreie Werke: Massgebend ist die Schweizer Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (Art. 29 URG), für 2026 also Todesjahr 1955 oder früher. Internationale Notenarchive rechnen anders: IMSLP hält Werke bis Todesjahr 1971 bereit, etwa Hindemith oder Strawinsky. Hier sind die noch geschützt, es gilt für sie also dasselbe wie für eine gekaufte Ausgabe. Ist ein Werk frei, ist auch das Notenbild frei; ein Arrangement oder ein Klavierauszug kann aber eigenständig geschützt sein, da lohnt sich ein Blick aufs Titelblatt.
Ablage auf dem Gerät
Damit die App auch ohne Verbindung brauchbar bleibt, legt sie bereits aufgerufene Noten und Aufnahmen vorübergehend im Browser des Geräts ab, getrennt je angemeldeter Person. Beim Abmelden werden diese Inhalte wieder gelöscht. Wer das nicht möchte, kann die Ablage jederzeit über die Browser-Einstellungen leeren.
Wenn Rechte verletzt werden
Wer begründet annimmt, dass in Musigheft abgelegtes Material seine Rechte verletzt, meldet das an info(at)musigheft.ch. Hilfreich sind: um welches Werk es geht, wo es liegt, und worauf sich die Berechtigung stützt.
Wir prüfen jede Meldung. Erscheint sie begründet, sperren wir das Material und benachrichtigen die Person, die es hochgeladen hat; sie kann der Sperre widersprechen. Verletzt jemand wiederholt fremde Rechte, können wir den Zugang beenden. Eine allgemeine Überwachung der hochgeladenen Dateien findet nicht statt, und wir sehen sie ohne Anlass auch nicht durch.
Was Musigheft kostet
Der Beitrag steht auf der Startseite. Musigheft arbeitet nicht gewinnorientiert: Der Beitrag deckt Unterhalt, Betrieb und Weiterentwicklung. Umfang und Rechnungsstellung machen wir direkt mit der Lehrperson oder der Musikschule ab.
Rollen im Datenschutz
Für die Daten der Schüler:innen und ihrer Familien ist die Lehrperson beziehungsweise die Musikschule verantwortlich. Musigheft bearbeitet diese Daten ausschliesslich in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen und verwendet sie nicht für eigene Zwecke. Wir halten sie geheim, sichern sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, unterstützen bei Auskunfts- und Löschbegehren und melden Verletzungen der Datensicherheit so rasch als möglich der Lehrperson beziehungsweise der Musikschule, die dann über eine Meldung an den EDÖB und an die Betroffenen entscheidet. Für Betrieb und Sicherung ziehen wir die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister bei; mit der Nutzung von Musigheft wird deren Beizug genehmigt. Kommt ein neuer Dienstleister dazu, sagen wir es vorher, in der Regel 30 Tage im Voraus, und tragen ihn in die Datenschutzerklärung ein. Muss einer kurzfristig ersetzt werden, etwa bei einem Ausfall, informieren wir so rasch wie möglich danach. Nach Ende der Nutzung löschen wir die Daten; wer vorher eine Kopie braucht, meldet sich über die Kontaktadresse.
Betrieb, Sicherung und Haftung
Wir betreiben Musigheft mit Sorgfalt, können aber keinen ununterbrochenen Betrieb zusichern: Wartung, Störungen beim Hosting-Partner und Unterbrüche im Netz sind möglich. Wir erstellen regelmässig Sicherungen; sie ersetzen keine eigene Kopie der Dateien, die dir wichtig sind.
Soweit das Gesetz es zulässt, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit und nicht für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. Für hochgeladene Inhalte haftet, wer sie hochlädt. Die Lehrperson oder die Musikschule stellt uns von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass sie oder eine von ihr beauftragte Vertretung Material abgelegt hat, an dem die nötigen Rechte fehlten. Das gilt nicht, soweit wir den Anspruch selbst mitverursacht haben, etwa durch eine unzutreffende Auskunft in diesen Bedingungen oder auf unserer Website, und nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite. Wir melden einen solchen Anspruch unverzüglich, anerkennen ihn nicht ohne Rücksprache und geben Gelegenheit zur Stellungnahme. Für Schüler:innen und Eltern gilt diese Freistellung nicht.
Ende der Nutzung
Du kannst die Nutzung jederzeit beenden. Wird ein Zugang aufgehoben, löschen wir die zugehörigen Daten. Vorher sagen wir Bescheid und lassen Zeit, zu sichern, was du behalten willst; kündigen wir, sind das mindestens 30 Tage. Eine Sammel-Ausgabe auf Knopfdruck gibt es zurzeit nicht: wer eine Kopie seiner Dateien braucht, meldet sich über die Kontaktadresse, wir stellen sie zusammen. Umgekehrt können wir einen Zugang beenden, wenn diese Bedingungen erheblich oder wiederholt verletzt werden.
Änderungen und anwendbares Recht
Entwickelt sich Musigheft weiter, passen wir diese Bedingungen an; es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Stand. Änderungen, die Rechte oder Pflichten spürbar berühren, teilen wir der Lehrperson beziehungsweise der Musikschule mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Nutzung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden; bereits bezahlte Beiträge erstatten wir anteilig zurück. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt: Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände bestehen.